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FAMILIEN MAARES FOND

Erhvervsdrivende fond · Holte, Dänemark · LEI 54930065QZB1DDBHMY96
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

FAMILIEN MAARES FOND ist in Dänemark registriert und im Register „Zentrales Unternehmensregister (CVR)“ unter der Nummer 11614949 eingetragen. Die Rechtsform ist Erhvervsdrivende fond. FAMILIEN MAARES FOND ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 22. Januar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 12. Januar 2021 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 12. Januar 2021 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformErhvervsdrivende fond
RegisterZentrales Unternehmensregister (CVR) · Website des Registers
Registernummer11614949
RegisterstelleErhvervsstyrelsen
RechtsordnungDänemark
SitzanschriftC/O Preben Pedersen Maare, Søllerødlund 23, 2840 Holte, Dänemark
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI54930065QZB1DDBHMY96
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben22.01.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung12.01.2021
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

FAMILIEN MAARES FOND diese Einheit
PP-GRUPPENS EJENDOMSSELSKAB A/S Dänemark abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)