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Filterpak Oy Ab Ltd

Osakeyhtiö (oy) · HANGONKYLÄ, Finnland · LEI 743700R9TW4NDS1W3J31
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Filterpak Oy Ab Ltd ist in Finnland registriert und im Register „Unternehmensinformationssystem (YTJ)“ unter der Nummer 0964874-3 eingetragen. Die Rechtsform ist Osakeyhtiö (oy) – Kapitalgesellschaft (Finnland). Filterpak Oy Ab Ltd ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 19. September 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 1. Oktober 2019 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 19. September 2018 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 19. September 2018 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformOsakeyhtiö (oy)
Kapitalgesellschaft (Finnland)
RegisterUnternehmensinformationssystem (YTJ) · Website des Registers
Registernummer0964874-3
RegisterstellePatentti- ja Rekisterihallitus
RechtsordnungFinnland
SitzanschriftHangöbyhamn, 10940 HANGÖBY, FI-10940 HANGONKYLÄ, Finnland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)03.05.1994
LEI743700R9TW4NDS1W3J31
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben19.09.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert01.10.2019
Nächste LEI-Erneuerung19.09.2018
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Filterpak Oy Ab Ltd diese Einheit
Fastighets Ab Kallstrand Finnland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)