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FINDLATER HOUSE LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 549300X811XZHB22BG15
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

FINDLATER HOUSE LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 08508259 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). FINDLATER HOUSE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 9. Oktober 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer08508259
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftCERVANTES HOUSE, 5-9 HEADSTONE ROAD, HA1 1PD LONDON, Vereinigtes Königreich
Anschrift der HauptverwaltungCERVANTES HOUSE, HA1 1PD HARROW, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.04.2013
LEI549300X811XZHB22BG15
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.10.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

FINDLATER HOUSE LIMITED diese Einheit
AUSTINBROOK LIMITED Irland abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)

Änderungsverlauf

13.01.2025Sitzanschrift geändert