ENDEFR
Startseite › Niederlande › FM Holding B.V.

FM Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Amsterdam, Niederlande · LEI 724500AH9L1URH0UUE03
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

FM Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 66029643 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). FM Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 26. April 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 26. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 26. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer66029643
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftHerengracht 598, 1017CJ Amsterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)13.05.2016
LEI724500AH9L1URH0UUE03
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben26.04.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert26.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung26.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

FM Holding B.V. diese Einheit
FM Investments B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)