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Foodstuffs North Island Limited

Limited Liability Company (Ltd) · Auckland, Neuseeland · LEI 254900DI942NURSSIZ54
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Foodstuffs North Island Limited ist in Neuseeland registriert und im Register „Companies Register“ unter der Nummer 41782 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland). Foodstuffs North Island Limited ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 5. Juni 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 5. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland)
RegisterCompanies Register · Website des Registers
Registernummer41782
RegisterstelleCompanies Office (Ministry of Business Innovation and Employment)
RechtsordnungNeuseeland
Sitzanschrift35 Landing Drive, Mangere, 2022 Auckland, Neuseeland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.03.1925
LEI254900DI942NURSSIZ54
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben05.06.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung05.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Foodstuffs North Island Limited diese Einheit
FOODSTUFFS FINANCE (AUCKLAND) LIMITED Neuseeland
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)