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FORESIGHT GROUP LLP

Limited Liability Partnership (limited liability partnership) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800WOK59EEP4B4Q11
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

FORESIGHT GROUP LLP ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer OC300878 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Partnership (limited liability partnership). FORESIGHT GROUP LLP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 26. September 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 3. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Partnership (limited liability partnership)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
RegisternummerOC300878
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftC/O FORESIGHT GROUP LLP, THE SHARD, 32 LONDON BRIDGE STREET, SE1 9SG LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)25.10.2001
LEI213800WOK59EEP4B4Q11
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben26.09.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung03.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

FORESIGHT GROUP LLP diese Einheit
Foresight Group Luxembourg S.A. Luxemburg abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)