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FREIGHT INVESTOR (HOLDINGS) LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800BY6DABVTDTV813
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

FREIGHT INVESTOR (HOLDINGS) LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 08443420 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). FREIGHT INVESTOR (HOLDINGS) LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 9. Januar 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 14. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer08443420
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift80 CANNON STREET, EC4N 6HL LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)13.03.2013
LEI213800BY6DABVTDTV813
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.01.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung14.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

FREIGHT INVESTOR (HOLDINGS) LIMITED diese Einheit
FREIGHT INVESTOR SERVICES LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)