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FREIGHT LINES (INDIA) PVT LTD

Private Limited Company (Pvt Ltd) · MUMBAI, Indien · LEI 64880QW3M789JY3QY230
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

FREIGHT LINES (INDIA) PVT LTD ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U63030MH1987PTC042318 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). FREIGHT LINES (INDIA) PVT LTD ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 9. Mai 2025 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 9. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU63030MH1987PTC042318
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftADHIKARI CHAMBERS, 2ND FLOOR, 61 NEW LINK ROAD, ANDHERI (W), Maharashtra, 400053 MUMBAI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.01.1987
LEI64880QW3M789JY3QY230
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.05.2025
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung09.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

FREIGHT LINES (INDIA) PVT LTD diese Einheit
ACCORD BLUE PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)