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FULCRUM ASSET MANAGEMENT LIMITED

limited liability company (LLC) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300B3OQMO7Y87IY07
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

FULCRUM ASSET MANAGEMENT LIMITED ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer SH-131486 eingetragen. Die Rechtsform ist limited liability company (LLC). FULCRUM ASSET MANAGEMENT LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. Der LEI wurde am 7. Juni 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 13. April 2023 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 13. April 2023 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformlimited liability company (LLC)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerSH-131486
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Intertrust Corporate Services (Cayman) Limited, KY1-9005 George Town, Kaimaninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)18.12.2003
LEI549300B3OQMO7Y87IY07
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben07.06.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung13.04.2023
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

FULCRUM ASSET MANAGEMENT LIMITED diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.