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FUNDSMITH LLP

Limited Liability Partnership (limited liability partnership) · London, Vereinigtes Königreich · LEI 213800M2ZZU4WORQU863
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

FUNDSMITH LLP ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer OC354233 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Partnership (limited liability partnership). FUNDSMITH LLP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 8. Dezember 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 16. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Partnership (limited liability partnership)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
RegisternummerOC354233
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift33 Cavendish Square, W1G 0PW London, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)16.04.2010
LEI213800M2ZZU4WORQU863
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben08.12.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung16.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

FUNDSMITH LLP diese Einheit
FUNDSMITH PARTNERS UK LIMITED Vereinigtes Königreich
FUNDSMITH PARTNERS US LLC Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)