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GALMARLEY LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800CWFCQFXS9L2K77
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

GALMARLEY LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 04943684 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). GALMARLEY LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 20. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 1. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 2. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer04943684
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift7TH FLOOR, 3 SHORTLANDS, W6 8DA LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)27.10.2003
LEI213800CWFCQFXS9L2K77
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben20.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert01.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung02.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

GALMARLEY LIMITED diese Einheit
BULLIONVAULT CLIENTS LIMITED Vereinigtes Königreich
BULLIONVAULT LIMITED Vereinigtes Königreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)