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GANO, soukromý svěřenecký fond

Svěřenský fond · Praha, Tschechien · LEI 98450093T0A91DCD4F66
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

GANO, soukromý svěřenecký fond ist in Tschechien registriert und im Register „Evidence svěřenských fondů“ unter der Nummer 08609489 eingetragen. Die Rechtsform ist Svěřenský fond. GANO, soukromý svěřenecký fond ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 18. Oktober 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 26. Oktober 2022 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 18. Oktober 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 18. Oktober 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformSvěřenský fond
RegisterEvidence svěřenských fondů · Website des Registers
Registernummer08609489
RegisterstelleMinisterstvo spravedlnosti
RechtsordnungTschechien
Sitzanschrift1012/30 Hybernská, Nové Město, 110 00 Praha, Tschechien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI98450093T0A91DCD4F66
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben18.10.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert26.10.2022
Nächste LEI-Erneuerung18.10.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

GANO, soukromý svěřenecký fond diese Einheit
subfossil oak s.r.o. Tschechien abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)