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GASLOG PARTNERS LP

Limited Partnership · MAJURO, Marshallinseln · LEI 5299004R0RSGEG82BS06
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

GASLOG PARTNERS LP ist auf den Marshallinseln registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership. GASLOG PARTNERS LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 17. Dezember 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 23. Dezember 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 22. Dezember 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 22. Dezember 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Register · Website des Registers
Registernummer950063
RegisterstelleMarshall Islands Maritime and Corporate Administrators
RechtsordnungMarshallinseln
SitzanschriftC/O THE TRUST COMPANY OF THE MARSHALL ISLANDS, INC., TRUST COMPANY COMPLEX AJELTAKE ROAD AJELTAKE ISLAND, 96960 MAJURO, Marshallinseln
Anschrift der HauptverwaltungC/O TRUST COMPANY OF THE MARSHALL ISLANDS, INC., 96960 MAJURO, Marshallinseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.01.2014
LEI5299004R0RSGEG82BS06
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben17.12.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert23.12.2024
Nächste LEI-Erneuerung22.12.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

GASLOG PARTNERS LP diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.