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Gateway Fund II, L.P.

limited partnership (LP) · George Town, Kaimaninseln · LEI 254900YCYY2GED20AT50
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Gateway Fund II, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer 104694 eingetragen. Die Rechtsform ist limited partnership (LP). Gateway Fund II, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 12 Tochtergesellschaften in 3 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 5 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 18. März 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 10. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformlimited partnership (LP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
Registernummer104694
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Walkers Corporate Limited, 190 Elgin Avenue, KY1-9008 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung190 Elgin Avenue, KY1-9008 George Town, Kaimaninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)10.12.2019
LEI254900YCYY2GED20AT50
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.03.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung10.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gateway Fund II, L.P. diese Einheit
Leopard Tree Finance Limited Kaimaninseln
Magnolia Finance Limited Kaimaninseln
Narra Finance Limited Kaimaninseln
Tecoma Finance Limited Kaimaninseln
Gateway Fund II Company Pte. Ltd. Singapur
Gesamte Gruppe ansehen: 12 Tochtergesellschaften in 3 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (5)