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GEMS Fund 6 International, L.P.

exempted limited partnership (ELP) · George Town, Kaimaninseln · LEI 254900M36ZKCQWNQ0038
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

GEMS Fund 6 International, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer 119966 eingetragen. Die Rechtsform ist exempted limited partnership (ELP). GEMS Fund 6 International, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 28. Juni 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 29. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 28. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformexempted limited partnership (ELP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
Registernummer119966
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Maples Corporate Services Limited, P.O. Box 309, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung150 S. Wacker Drive, 60606 Chicago, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)24.08.2022
LEI254900M36ZKCQWNQ0038
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben28.06.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert29.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung28.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

GEMS Fund 6 International, L.P. diese Einheit
GEMS 6i Sub 1, L.P. Kaimaninseln
GEMS 6I SUB 2 Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)