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GENERAL CONFERENCE CORPORATION OF SEVENTH-DAY ADVENTISTS

Nonprofit Corporation · WASHINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 549300ZZIK231HB36D79
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

GENERAL CONFERENCE CORPORATION OF SEVENTH-DAY ADVENTISTS ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Nonprofit Corporation. GENERAL CONFERENCE CORPORATION OF SEVENTH-DAY ADVENTISTS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 17. Dezember 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 21. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformNonprofit Corporation
Register · Website des Registers
Registernummer670423
RegisterstelleDepartment of Consumer and Regulatory Affairs
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DC)
SitzanschriftC/O C T CORPORATION SYSTEM, 1015 15TH STREET NW, 20005 WASHINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung12501 Old Columbia Pike, 20904 Washington, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)15.04.1904
LEI549300ZZIK231HB36D79
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben17.12.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung21.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

GENERAL CONFERENCE CORPORATION OF SEVENTH-DAY ADVENTISTS diese Einheit
THE SEVENTH-DAY ADVENTISTS IN CYPRUS LIMITED Zypern abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)