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GGAM Finance Limited

company limited by shares (Ltd) · George Town, Kaimaninseln · LEI 254900X2QXEN0FVXRF65
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

GGAM Finance Limited ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer MC-393410 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln). GGAM Finance Limited ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 12 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 12 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 14. September 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. September 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 14. September 2025 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 14. September 2025 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerMC-393410
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftPO BOX 309, Ugland House, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.08.2022
LEI254900X2QXEN0FVXRF65
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben14.09.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.09.2025
Nächste LEI-Erneuerung14.09.2025
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gesamte Gruppe ansehen: 12 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (12)