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GMG TRUST LTD AS TRUSTEES OF MAEVA TRUST

TRUST · PORT LOUIS, Mauritius · LEI 5493000PF7X483NOOR95
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

GMG TRUST LTD AS TRUSTEES OF MAEVA TRUST ist auf Mauritius registriert. GMG TRUST LTD AS TRUSTEES OF MAEVA TRUST ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 3 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 18. Dezember 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 31. Juli 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 6. Dezember 2016 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 6. Dezember 2016 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformTRUST
RechtsordnungMauritius
Sitzanschrift19TH FLOOR, NEWTON TOWER SIR WILLIAM NEWTON STREET, 11327 PORT LOUIS, Mauritius
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI5493000PF7X483NOOR95
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben18.12.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert31.07.2023
Nächste LEI-Erneuerung06.12.2016
Bestätigung des LEI-Datensatzesnur von der Einheit selbst angegeben

Konzernzugehörigkeit

GMG TRUST LTD AS TRUSTEES OF MAEVA TRUST diese Einheit
MT INVESTMENTS LIMITED Kaimaninseln abgelaufen
Purple Hairstreak Holdings Limited Britische Jungferninseln abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 3 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)