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GOJO INDUSTRIES, INC.

Corporation (For-Profit) (company, co.) · AKRON, Vereinigte Staaten · LEI 549300TPYO8GZ8MUHP57
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

GOJO INDUSTRIES, INC. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Corporation (For-Profit) (company, co.). GOJO INDUSTRIES, INC. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. Der LEI wurde am 28. April 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 13. Juli 2023 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 13. Juli 2023 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformCorporation (For-Profit) (company, co.)
Register · Website des Registers
Registernummer193424
RegisterstelleCorporation Database (Ohio Secretary of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-OH)
SitzanschriftC/O BDB AGENT CO., 3800 EMBASSY PARKWAY, 44333 AKRON, Vereinigte Staaten
Anschrift der HauptverwaltungPO Box 991, 44309 Akron, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)06.03.1946
LEI549300TPYO8GZ8MUHP57
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben28.04.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung13.07.2023
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

GOJO INDUSTRIES, INC. diese Einheit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.