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Golden Oak Ventures LLC

LLC · Wilmington, Vereinigte Staaten · LEI 254900HNFJP8SXY7FE45
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Golden Oak Ventures LLC ist in den Vereinigten Staaten registriert. Golden Oak Ventures LLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 31. Mai 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. März 2022 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 31. Mai 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 31. Mai 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLLC
Register · Website des Registers
Registernummer6683737
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
Sitzanschriftc/o Corporation Service Company, 251 Little Falls Drive, 19808 Wilmington, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung20 Paso del Arroyo, 94028 Portola Valley, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI254900HNFJP8SXY7FE45
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben31.05.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.03.2022
Nächste LEI-Erneuerung31.05.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Golden Oak Ventures LLC diese Einheit
Golden Oak Venture Fund LP Vereinigte Staaten abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)