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GOODENOW BANCORPORATION

Profit Corporation (corp.) · OKOBOJI, Vereinigte Staaten · LEI 549300X1UNJ559VXQJ02
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

GOODENOW BANCORPORATION ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Profit Corporation (corp.). GOODENOW BANCORPORATION ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 5. Dezember 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 5. Dezember 2013 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 5. Dezember 2013 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformProfit Corporation (corp.)
Register · Website des Registers
Registernummer16317
RegisterstelleBusiness Services Division (Secretary of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-IA)
SitzanschriftC/O STEPHEN J GOODENOW, 1102 SANBORN AVE, 51355 OKOBOJI, Vereinigte Staaten
Anschrift der HauptverwaltungC/O Stephen J Goodenow, 51355 Okoboji, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300X1UNJ559VXQJ02
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben05.12.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung05.12.2013
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

GOODENOW BANCORPORATION diese Einheit
Bank Midwest Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)