ENDEFR
Startseite › Vereinigte Staaten › GRAIN MILLERS, INC.

GRAIN MILLERS, INC.

Corporation · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 549300FNTVW8BKI4LI87
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

GRAIN MILLERS, INC. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Corporation – Kapitalgesellschaft (Corporation) (Vereinigte Staaten). GRAIN MILLERS, INC. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 28. März 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 11. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformCorporation
Kapitalgesellschaft (Corporation) (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer817126
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O THE CORPORATION TRUST COMPANY, CORPORATION TRUST CENTER, 19801 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung10400 VIKING DRIVE, 55344-7268 EDEN PRAIRIE, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.10.1975
LEI549300FNTVW8BKI4LI87
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben28.03.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung11.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

GRAIN MILLERS, INC. diese Einheit
NORTHERN GOLD FOODS LTD. Kanada abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)