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GRANDVIEW'S HARRINGTON HOLDINGS II LLC

Limited Liability Company · DOVER, Vereinigte Staaten · LEI 254900G6DWS4OE7FQC07
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

GRANDVIEW'S HARRINGTON HOLDINGS II LLC ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Liability Company – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten). GRANDVIEW'S HARRINGTON HOLDINGS II LLC ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 1. April 2026 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 1. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer10552795
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O REGISTERED AGENT SOLUTIONS, INC., 838 WALKER ROAD, 19904 DOVER, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung20505 Olympic Place NE, 98223 Arlington, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)18.03.2026
LEI254900G6DWS4OE7FQC07
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben01.04.2026
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung01.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

GRANDVIEW'S HARRINGTON HOLDINGS II LLC diese Einheit
GRANDVIEW'S HARRINGTON PLACE II LLC Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)