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Greenchoice B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Rotterdam, Niederlande · LEI 724500M5YU44V0OSGF34
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Greenchoice B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 24302685 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Greenchoice B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 11. März 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 11. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer24302685
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftKruisplein 15, 3014DB Rotterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.11.2002
LEI724500M5YU44V0OSGF34
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben11.03.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung11.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Greenchoice B.V. diese Einheit
KiesZon voor de Toekomst B.V. Niederlande abgelaufen
Zonnepark Winterswijk Masterveldweg B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)