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HAGENS FJEDRE A/S

Aktieselskab (A/S) · Støvring, Dänemark · LEI 5493000P84CXKJJ8XT12
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

HAGENS FJEDRE A/S ist in Dänemark registriert und im Register „Zentrales Unternehmensregister (CVR)“ unter der Nummer 89490413 eingetragen. Die Rechtsform ist Aktieselskab (A/S) – Aktiengesellschaft (Dänemark). HAGENS FJEDRE A/S ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 19. Dezember 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 30. April 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 30. April 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktieselskab (A/S)
Aktiengesellschaft (Dänemark)
RegisterZentrales Unternehmensregister (CVR) · Website des Registers
Registernummer89490413
RegisterstelleErhvervsstyrelsen
RechtsordnungDänemark
SitzanschriftHagensvej 13, 9530 Støvring, Dänemark
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI5493000P84CXKJJ8XT12
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben19.12.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung30.04.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HAGENS FJEDRE A/S diese Einheit
Hagens Systems AB Schweden

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)