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Haidlmair Holding GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Nussbach (OÖ), Österreich · LEI 529900CZL16CHQRQWH83
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Haidlmair Holding GmbH ist in Österreich registriert und im Register „Firmenbuch“ unter der Nummer 120560w eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Haidlmair Holding GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 7. August 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Oktober 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 6. Oktober 2026 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 6. Oktober 2026 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterFirmenbuch · Website des Registers
Registernummer120560w
RegisterstelleBundesministerium für Justiz
RechtsordnungÖsterreich
SitzanschriftHaidlmairstraße 1, 4542 Nussbach (OÖ), Österreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.12.1984
LEI529900CZL16CHQRQWH83
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben07.08.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.10.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.10.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)