ENDEFR
Startseite › Niederlande › HAJEKA Holding B.V.

HAJEKA Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Nederweert, Niederlande · LEI 98450082FF96CF396619
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

HAJEKA Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 74878816 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). HAJEKA Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 14. September 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 20. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 14. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer74878816
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftSpeelhuijs 7, 6031 HR Nederweert, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)20.05.2019
LEI98450082FF96CF396619
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben14.09.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert20.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung14.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HAJEKA Holding B.V. diese Einheit
Beleggings- en Beheermaatschappij H.J. Konings B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)