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HALDIA PETROCHEMICALS LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · KOLKATA, Indien · LEI 335800ARJ5TEJFHDBM29
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

HALDIA PETROCHEMICALS LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U24100WB2015PLC205383 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). HALDIA PETROCHEMICALS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 6 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 5 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 12. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 11. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU24100WB2015PLC205383
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftBENGAL ECO INTELLIGENT PARK (TECHNA) 3RD FLOOR, TOWER 1, BLOCK EM, PLOT NO. 3 SALT LAKE, SECTOR V, PARGANAS NORTH, 700091 KOLKATA, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)22.02.2015
LEI335800ARJ5TEJFHDBM29
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben12.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung11.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gesamte Gruppe ansehen: 6 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (5)