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Hardcore Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Zoetermeer, Niederlande · LEI 724500T4KLXV933EWS55
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Hardcore Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 27136357 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Hardcore Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 19. Dezember 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer27136357
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftEdelgasstraat 167, 2718TG Zoetermeer, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.08.1995
LEI724500T4KLXV933EWS55
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben19.12.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung19.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Hardcore Holding B.V. diese Einheit
Hardcore Supplies B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)