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HAWKE'S POINT HOLDINGS L.P.

exempted limited partnership (ELP) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300PZ0GUN9GUCUK46
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

HAWKE'S POINT HOLDINGS L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer 81192 eingetragen. Die Rechtsform ist exempted limited partnership (ELP). HAWKE'S POINT HOLDINGS L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 19. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformexempted limited partnership (ELP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
Registernummer81192
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Maples Corporate Services Limited, P.O. Box 309, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der HauptverwaltungP.O. Box 309, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.02.2015
LEI549300PZ0GUN9GUCUK46
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben19.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HAWKE'S POINT HOLDINGS L.P. diese Einheit
HAWKE'S POINT HOLDINGS I LIMITED Kaimaninseln
HAWKE'S POINT HOLDINGS II LIMITED Kaimaninseln
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)