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HAYFIN PEARL LP

limited partnership (LP) · GEORGE TOWN, Kaimaninseln · LEI 549300TFCOCMCSHWD048
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

HAYFIN PEARL LP ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer LP15113 eingetragen. Die Rechtsform ist limited partnership (LP). HAYFIN PEARL LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 5. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 7. November 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 6. November 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 6. November 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformlimited partnership (LP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerLP15113
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftONE NEXUS WAY, CAMANA BAY, KY1-9005 GEORGE TOWN, Kaimaninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.07.2012
LEI549300TFCOCMCSHWD048
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben05.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert07.11.2024
Nächste LEI-Erneuerung06.11.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HAYFIN PEARL LP diese Einheit
HayFin Pearl LuxCo 2 S.à r.l. Luxemburg abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)