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HBK MASTER FUND L.P.

exempted limited partnership (ELP) · George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln · LEI FEJVAWZKM2TUOXDMG690
LEI aktivFondsKonzernmutter

Kurzprofil

HBK MASTER FUND L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer 11802 eingetragen. Die Rechtsform ist exempted limited partnership (ELP). HBK MASTER FUND L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 6. Juni 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformexempted limited partnership (ELP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
Registernummer11802
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftWillow House, Cricket Square, P. O. Box 10008, c/o CO SERVICES CAYMAN LIMITED, KY1-1001 George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung2300 North Field Street, 75201 Dallas, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.09.1999
LEIFEJVAWZKM2TUOXDMG690
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.06.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung20.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HBK MASTER FUND L.P. diese Einheit
HBK LOAN I LLC Vereinigte Staaten abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)