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HEARTLAND GROUP HOLDINGS LIMITED

Limited Liability Company (Ltd) · AUCKLAND, Neuseeland · LEI 5493003WFKAUU0ZULX12
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

HEARTLAND GROUP HOLDINGS LIMITED ist in Neuseeland registriert und im Register „Companies Register“ unter der Nummer 6937955 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland). HEARTLAND GROUP HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 9. Juli 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 13. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neuseeland)
RegisterCompanies Register · Website des Registers
Registernummer6937955
RegisterstelleCompanies Office (Ministry of Business Innovation and Employment)
RechtsordnungNeuseeland
Sitzanschrift35 TEED STREET, NEWMARKET, 1023 AUCKLAND, Neuseeland
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)19.07.2018
LEI5493003WFKAUU0ZULX12
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.07.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung13.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HEARTLAND GROUP HOLDINGS LIMITED diese Einheit
HEARTLAND BANK LIMITED Neuseeland
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)