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HERITAGE INVESTMENT FUND LIMITED

company limited by shares (Ltd) · ST PETER PORT, Guernsey · LEI 213800TD37GAZ4HODO43
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

HERITAGE INVESTMENT FUND LIMITED ist auf Guernsey registriert und im Register „Limited Companies Register“ unter der Nummer 41669 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd). HERITAGE INVESTMENT FUND LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 23. Februar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 25. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
RegisterLimited Companies Register · Website des Registers
Registernummer41669
RegisterstelleGuernsey Registry
RechtsordnungGuernsey
SitzanschriftSUITE 1, FIRST FLOOR, THE ENERGY CENTRE, GY1 2BB ST PETER PORT, Guernsey
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)27.02.2004
LEI213800TD37GAZ4HODO43
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.02.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung25.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HERITAGE INVESTMENT FUND LIMITED diese Einheit
HERITAGE ABSOLUTE RETURN SPV LIMITED Guernsey abgelaufen
HERITAGE PRIVATE EQUITY SPV LIMITED Guernsey
LGB SME SPV LIMITED Guernsey
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)