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HIGHWOOD PARTNERS, L.P.

Limited Partnership · WILMINGTON, Vereinigte Staaten · LEI 549300ZOIY3TBFYXJL74
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

HIGHWOOD PARTNERS, L.P. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). HIGHWOOD PARTNERS, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 10. Juli 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 7. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer2415843
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O THE CORPORATION TRUST COMPANY, CORPORATION TRUST CENTER, 19801 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
Anschrift der HauptverwaltungC/O Elliott Management Corporation, 10019 New York, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.07.1994
LEI549300ZOIY3TBFYXJL74
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben10.07.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert07.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HIGHWOOD PARTNERS, L.P. diese Einheit
GATWICK SECURITIES LLC Vereinigte Staaten
LOVINGTON ONSHORE LLC Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)