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HILLHOUSE FUND IV, L.P.

exempted limited partnership (ELP) · George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln · LEI 5493004F3PWCKSVCWS58
LEI aktivFondsKonzernmutter

Kurzprofil

HILLHOUSE FUND IV, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer 94753 eingetragen. Die Rechtsform ist exempted limited partnership (ELP). HILLHOUSE FUND IV, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 10. August 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 25. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 28. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformexempted limited partnership (ELP)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
Registernummer94753
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftP. O. Box 10240 Harbour Place 103 South Church Street George Town, c/o HARNEYS FIDUCIARY (CAYMAN) LIMITED, KY1-1002 George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung27 Hospital Road, KY1-9008 George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.01.2018
LEI5493004F3PWCKSVCWS58
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben10.08.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert25.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung28.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HILLHOUSE FUND IV, L.P. diese Einheit
HH SUM XXXVI Holdings Limited Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)