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HINDUSTAN PENCILS PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · MUMBAI, Indien · LEI 335800N5IMXNEDPVBP21
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

HINDUSTAN PENCILS PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U36991MH1955PTC009500 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). HINDUSTAN PENCILS PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 12. März 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 11. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU36991MH1955PTC009500
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift510, HIMALAYA HOUSE, 79, PALTON ROAD, MUMBAI, 400001 MUMBAI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)14.03.1955
LEI335800N5IMXNEDPVBP21
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben12.03.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung11.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HINDUSTAN PENCILS PRIVATE LIMITED diese Einheit
SANGHVI WOODS PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)