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HONG LEONG FINANCIAL GROUP BERHAD

Public Limited Company (Bhd) · KUALA LUMPUR, Malaysia · LEI 549300EGI40XD5GGWS62
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

HONG LEONG FINANCIAL GROUP BERHAD ist in Malaysia registriert und im Register „Corporate Registry“ unter der Nummer 196801000439 (8024-W) eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Bhd). HONG LEONG FINANCIAL GROUP BERHAD ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 3 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 8. Mai 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 26. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Bhd)
RegisterCorporate Registry · Website des Registers
Registernummer196801000439 (8024-W)
RegisterstelleSuruhanjaya Syarikat Malaysia (SSM)
RechtsordnungMalaysia
SitzanschriftLEVEL 30, MENARA HONG LEONG NO 6, JALAN DAMANLELA BUKIT DAMANSARA, 50490 KUALA LUMPUR, Malaysia
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)27.07.2006
LEI549300EGI40XD5GGWS62
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben08.05.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung26.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

HONG LEONG FINANCIAL GROUP BERHAD diese Einheit
ធនាគារ (ខេមបូឌា) ភីអិលស៊ី Kambodscha abgelaufen
HONG LEONG BANK BERHAD Malaysia
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 3 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)