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"Hoogh Blarick" B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Naarden, Niederlande · LEI 7245005399GENP0HDZ68
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

"Hoogh Blarick" B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 32026344 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). "Hoogh Blarick" B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 11. Mai 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 11. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer32026344
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftKoningin Wilhelminalaan 31, 1411EL Naarden, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)28.05.1971
LEI7245005399GENP0HDZ68
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben11.05.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung11.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

"Hoogh Blarick" B.V. diese Einheit
"De Engh" B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)