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Inflexion Private Equity Partners LLP

Limited Liability Partnership (limited liability partnership) · London, Vereinigtes Königreich · LEI 254900VUASDPRECQP473
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Inflexion Private Equity Partners LLP ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer OC316601 eingetragen. Die Rechtsform ist Limited Liability Partnership (limited liability partnership). Inflexion Private Equity Partners LLP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 3. August 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 14. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Liability Partnership (limited liability partnership)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
RegisternummerOC316601
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift47 Queen Anne Street, W1G 9JG London, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)08.12.2005
LEI254900VUASDPRECQP473
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben03.08.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung14.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Inflexion Private Equity Partners LLP diese Einheit
INFLEXION PRIVATE EQUITY HOLDCO LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)