ENDEFR
Startseite › Kaimaninseln › INTERNET FUND HOLDING II, LTD.

INTERNET FUND HOLDING II, LTD.

company limited by shares (Ltd) · George Town, Kaimaninseln · LEI 5493006YP2ZKEU5DMH56
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

INTERNET FUND HOLDING II, LTD. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer CB-286269 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln). INTERNET FUND HOLDING II, LTD. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 25. April 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 22. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerCB-286269
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Campbells Corporate Services Limited, Floor 4, KY1-9010 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der HauptverwaltungIra Platt, 10019 New York, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)16.03.2014
LEI5493006YP2ZKEU5DMH56
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben25.04.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung22.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

INTERNET FUND HOLDING II, LTD. diese Einheit
INTERNET FUND II PTE. LTD. Singapur

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)