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INTERNET FUND HOLDING IV, LTD.

company limited by shares (Ltd) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300ZVYBXCFAT4KV19
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

INTERNET FUND HOLDING IV, LTD. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer CB-304024 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln). INTERNET FUND HOLDING IV, LTD. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 25. April 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerCB-304024
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Campbells Corporate Services Limited, P.O. Box 268, Floor 4 Willow House, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung35th Floor, 10019 New York, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)15.09.2015
LEI549300ZVYBXCFAT4KV19
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben25.04.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

INTERNET FUND HOLDING IV, LTD. diese Einheit
INTERNET FUND IV PTE. LTD. Singapur
INTERNET FUND VII PTE. LTD. Singapur
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)