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INTERNET FUND HOLDING V, LTD.

company limited by shares (Ltd) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300XLN1V50Z76EY58
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

INTERNET FUND HOLDING V, LTD. ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer CB-340587 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln). INTERNET FUND HOLDING V, LTD. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 26. April 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerCB-340587
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Campbells Corporate Services Limited, P.O. Box 268, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der HauptverwaltungAttn Ira Platt, 10019 New York, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.07.2018
LEI549300XLN1V50Z76EY58
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben26.04.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

INTERNET FUND HOLDING V, LTD. diese Einheit
INTERNET FUND V PTE. LTD. Singapur

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)