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IPF - VIKRAM INDIA PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · CHANDIGARH, Indien · LEI 335800WG19412K9ZRQ74
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

IPF - VIKRAM INDIA PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U52110CH1985PTC042463 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). IPF - VIKRAM INDIA PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 31. August 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU52110CH1985PTC042463
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftSCO 72-75, TOP FLOOR, MADHYA MARG SECTOR 8-C, 160018 CHANDIGARH, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)21.07.1985
LEI335800WG19412K9ZRQ74
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben31.08.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung04.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

IPF - VIKRAM INDIA PRIVATE LIMITED diese Einheit
VIKRAM URETHANE PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)