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IRB INFRASTRUCTURE DEVELOPERS LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · MUMBAI, Indien · LEI 335800XGO3AITGW6AK27
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

IRB INFRASTRUCTURE DEVELOPERS LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L65910MH1998PLC115967 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). IRB INFRASTRUCTURE DEVELOPERS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 7 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 11 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 4 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 22. Februar 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 26. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 23. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL65910MH1998PLC115967
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftOFFICE NO. - 1101, 11TH FLOOR,, HIRANANDANI KNOWLEDGE PARK,, 400076 MUMBAI, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)26.07.1998
LEI335800XGO3AITGW6AK27
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben22.02.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert26.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung23.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gesamte Gruppe ansehen: 7 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (11)