ENDEFR
Startseite › Vereinigte Staaten › J. B. BROWN & SONS

J. B. BROWN & SONS

Business Corporation · PORTLAND, Vereinigte Staaten · LEI 549300DIXO6P5P719I11
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

J. B. BROWN & SONS ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Business Corporation. J. B. BROWN & SONS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 4. Juni 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformBusiness Corporation
Register · Website des Registers
Registernummer19030003D
RegisterstelleDivision of Corporations, UCC and Commissions, Bureau of Corporations, Elections & Commissions, Department of the Secretary of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-ME)
SitzanschriftC/O DAVID L. GALGAY, JR., P.O. BOX 586, 04112 PORTLAND, Vereinigte Staaten
Anschrift der HauptverwaltungC/O Vincent P. Veroneau, 04101 Portland, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)27.01.1903
LEI549300DIXO6P5P719I11
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.06.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

J. B. BROWN & SONS diese Einheit
40 FREE LLC Vereinigte Staaten abgelaufen
FDS JBB PORTLAND, LLC Vereinigte Staaten abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)