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J.P. Soumagne B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Amsterdam, Niederlande · LEI 724500SF1POTYOFWWD49
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

J.P. Soumagne B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 34162226 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). J.P. Soumagne B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 29. Oktober 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 29. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 29. Oktober 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer34162226
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftValeriusstraat 175 3, 1075EW Amsterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)24.09.2001
LEI724500SF1POTYOFWWD49
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben29.10.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert29.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung29.10.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

J.P. Soumagne B.V. diese Einheit
D.E.M. SICILIA SRL UNIPERSONALE Italien abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)