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J. PROPERTIES (OLDHAM) LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · OLDHAM, Vereinigtes Königreich · LEI 213800U9HJ4BDAYVGC63
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

J. PROPERTIES (OLDHAM) LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 01397302 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). J. PROPERTIES (OLDHAM) LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 17. August 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 7. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer01397302
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftLOWER HILLS FARM, BURNEDGE LANE LYDGATE, OL4 4DZ OLDHAM, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.11.1978
LEI213800U9HJ4BDAYVGC63
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben17.08.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert07.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

J. PROPERTIES (OLDHAM) LIMITED diese Einheit
J PROPERTIES (OLDHAM) LIMITED EXECUTIVE PENSION SCHEME Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)