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Johann Kamper GesmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Tillmitsch, Österreich · LEI 529900FKIL03UIV7P062
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Johann Kamper GesmbH ist in Österreich registriert und im Register „Firmenbuch“ unter der Nummer 46976h eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Johann Kamper GesmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 25. Januar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 27. Oktober 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 27. Oktober 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 27. Oktober 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterFirmenbuch · Website des Registers
Registernummer46976h
RegisterstelleBundesministerium für Justiz
RechtsordnungÖsterreich
SitzanschriftGewerbepark 1, 8434 Tillmitsch, Österreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)05.12.1988
LEI529900FKIL03UIV7P062
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben25.01.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert27.10.2024
Nächste LEI-Erneuerung27.10.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Johann Kamper GesmbH diese Einheit
Lorenzheim Liegenschaftsentwicklungs GmbH Österreich abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)