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Johannes Zimmer Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Klagenfurt, Österreich · LEI 529900UID9LER9AGNS13
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Johannes Zimmer Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH ist in Österreich registriert und im Register „Firmenbuch“ unter der Nummer 97933w eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Johannes Zimmer Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 1. April 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterFirmenbuch · Website des Registers
Registernummer97933w
RegisterstelleBundesministerium für Justiz
RechtsordnungÖsterreich
SitzanschriftGutensteinerstraße 13, 9020 Klagenfurt, Österreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)14.12.1984
LEI529900UID9LER9AGNS13
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben01.04.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung15.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Johannes Zimmer Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH diese Einheit
J. Zimmer Maschinenbau Gesellschaft m.b.H. Österreich
J. Zimmer Maschinenbau Gesellschaft m.b.H. Österreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)